Energieberatung lohnt sich!

Energieeinsparung für Dich und Deine Umwelt.

Schnell und einfach erklärt.

ENERGIEBERATUNG

Wir leisten Energieberatung für die energetische Planung und Bewertung von Wohngebäuden im GEG-Zeitalter. Bilanzierung nach DIN V 18599 oder DIN 4108-6 und DIN 4701-10/12. Mit einer Energieberatung wollen wir Dir als Immobilienbesitzer einen praxisorientierten Weg aufzeigen, wie Du die Energieeffizienz Deiner Immobilie unter ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten verbessern kannst. Durch eine energetische Sanierung kannst Du in den allermeisten Fällen Energie und Emissionen minimieren und einsparen. Eine Energieberatung für Dein Wohngebäude die von SELECTA SOLAR ENERGIESYSTEME durchgeführt wird, ist durch den Bund gewünscht und förderungsfähig.

ANALYSE VOR ORT

Im Rahmen unserer Energieberatung für Dein Wohngebäude zeigen wir Dir auf, wo Du und wie Du Energie einsparen kannst. SELECTA SOLAR ENERGIESYSTEME ermittelt bei einem Vor-Ort-Termin den energetischen Zustand Deiner Immobile. Nach Aufnahme aller wichtigen Daten und örtlichen Gegebenheiten erstellen wir Dir ein individuell abgestimmtes Sanierungskonzept für Dein Wohngebäude, um zukünftig Deinen Energiebedarf zu senken, Kosten zu sparen und die Umwelt zu entlasten.

ANSPRUCH
  • Eigentümer von Wohngebäuden.
  • Wohnungseigentümergemeinschaften.
  • Nießbrauchberechtigte.
  • Mieter/Pächter.
FÖRDERUNG

Eine geförderte Energieberatung kannst Du nur dann in Anspruch nehmen, wenn nachstehende Bedingungen erfüllt sind:

  • Deine Immobilie steht in Deutschland und ist im Grundbuch eingetragen.
  • Der Bauantrag für das Wohngebäude muss mindestens 10 Jahre zurückliegen.
  • Die Immobilie vorwiegend dem Wohnen dient.

Im Rahmen der Energieberatung zeigen wir Dir zusätzlich auf, welche Fördermittel Du zur Subventionierung Deiner Maßnahmen beantragen kannst. Alle Ergebnisse fassen wir in einem ausführlichen Energieberatungsbericht (individueller Sanierungsfahrplan – iSFP) zusammen und besprechen die Maßnahmen unter dem Aspekt der Kosten-Nutzen-Betrachtung mit Dir. Dabei unterscheiden wir zwischen einer Gesamtsanierung oder wie das Gebäude Schritt-für-Schritt über einen definierten Zeitraum energetisch saniert werden kann.

FÖRDERHÖHE
  • Du bekommst einen Zuschuss in Höhe von 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
  • Zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von maximal 500 Euro für die zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts bei der Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.
  • Bitte beachte, dass die Förderung nicht an Dich, sondern an uns als Energieberater ausgezahlt wird. Wir sind jedoch verpflichtet, den Zuschuss mit unserem Beratungshonorar zu verrechnen.
PROZESSABLAUF
  • Wir stellen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschussantrag für Dein Wohngebäude und erhalten nach Prüfung des Antrags einen Förderbescheid. Bitte beachte, dass Du den Vertrag mit uns erst nach Antragstellung schließen darfst. Alternativ kann der Vertrag vor Antragstellung mit einer Vorbehaltsklausel geschlossen werden, nach der die Wirksamkeit des Vertrags von der Förderzusage der Bewilligungsbehörde abhängig ist.
  • Wir haben maximal neun Monate Zeit, die Beratung bei Dir durchzuführen und Dir den Energieberatungsbericht auszuhändigen sowie zu erläutern. Für unsere Beratungsleistung stellen wir Dir eine um den Zuschuss reduzierte Rechnung aus.
  • Nach dem Erläuterungsgespräch müssen wir mit Dir zusammen noch die Verwendungsnachweiserklärung unterzeichnen. Diese legen wir als Energieberater zusammen mit der Rechnung und dem Energieberatungsbericht dem BAFA zur Prüfung vor. Abschließend wird der Zuschuss an uns ausgezahlt.

Ohne Gewähr / Irrtum vorbehalten

Verbindliche Informationen zum Thema Energieberatung findest Du u.a. hier.